Verfasser:
Alexander Starke, MPU-Berater und geprüfter Verkehrspädagoge (DVPK)
Sozialtherapeut Sucht Verhaltenstherapie (VDR), Suchtberater (Diplom.-Sozialpädagoge)
Mitglied im Deutschen Verband der Psychologen und Kraftfahreignungsberater (DPVK)
AGB/Beratungsvertrag
der MPU-Beratung Alexander Starke Neustetten
für verkehrsauffällige Kraftfahrer
zwischen
MPU-Berater Alexander Starke
- Nachfolgend Berater -
Ob den Gärten 14
72149 Neustetten
Tel: 0163/917 83 82
Mail: info@starke-mpu-beratung.de
und
Name:
- Nachfolgend Auftraggeber –
Adresse:
Tel:
Mail:
Wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher oder diverser Sprache verzichtet.
§ 1. Gegenstand des Vertrages
Der Berater bereitet den Auftraggeber auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vor. Zu den Beratungstätigkeiten und -leistungen gehören fahreignungsfördernde Einzel-interventionen oder Gruppenseminar je nach Wahl des Auftraggebers.
§ 2. Umfang und Inhalt des Beratungsauftrages
Der Umfang der Beratung ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Berater:
Auftraggeber und Berater vereinbaren folgende Beratungsleistungen:
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Das Ziel der fahreignungsfördernden Maßnahme besteht darin, aktuelle behördlich infrage gestellte oder verneinte Fahreignung aufzuarbeiten und zu stabilisieren, um eine erneute Verkehrsauffälligkeit zu verhindern. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Verkehrsauffälligkeit möglicherweise einen gewohnheitsmäßigen Hintergrund hat und durch Beratung und Vorbereitung erkennbar veränderbar sein wird. Der Berater arbeitet daran, den Auftraggeber bestmöglichst auf eine MPU vorzubereiten. Eine Erfolgsgarantie oder Gewährleistung besteht explizit nicht.
Das Beratungsangebot und die MPU-Vorbereitung werden im Einzelgespräch (online per Videokonferenz oder persönlich) durchgeführt. Daneben besteht die Möglichkeit der Teilnahme an dem „Grundkurs - MPU verstehen“, der als Einzelangebot durch individuelle Termin-vereinbarung, als Gruppenangebot etwa alle 6 Wochen stattfindet.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine schriftliche Bescheinigung der durchgeführten Beratung.
Die Fragestellung der Fahreignung und Kraftverkehrsteilnahme hat neben verkehrspädagogisch-psychologischen auch rechtliche und medizinische Gesichtspunkte. Der Berater ist für die Qualität seiner verkehrspädagogisch-sozialpsychologischen Arbeit verantwortlich. Tangierende rechtliche oder medizinische Beratungsinhalte sind durch entsprechendes Fachpersonal zu klären und sind explizit nicht Bestandteil des Beratungsinhaltes.
3. Kontaktaufnahme und Vertragsschluss
Für die Inanspruchnahme der Beratungsleistung muss der Auftraggeber telefonisch oder per mail Kontakt zum Berater aufnehmen. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn nach der Kontaktphase sowohl Auftraggeber als auch Berater eine Beratung mündlich vereinbaren. Die konkreten Vereinbarungen (Anzahl und Art der Termine) werden dann im Beratungsvertrag schriftlich festgehalten und beiderseitig unterschrieben.
Die Wahrnehmung eines kostenlosen Erstberatungstermins ist völlig unverbindlich und verpflichtet den potentiellen Auftraggeber nicht zum Vertragsabschluss.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers und des Beraters
Wesentliche Voraussetzung für das Erreichen des Beratungszieles ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Hierzu gehören insbesondere wahrheitsgemäße Angaben über persönliche und sachliche Inhalte, zur Verfügung stellen vorhandener notwendiger Unterlagen (vorliegende MPU-Gutachten, Kopien Führerscheinakte oder Verkehrszentralregister) oder bei selbständiger Beschaffung deren Überlassung. Ebenso zur Mitwirkungspflicht gehört die zuverlässige und aktive Wahrnehmung von Beratungsterminen.
Der Berater ist verpflichtet, nach fachlichem Ermessen und bestem Wissen die Beratung durchzuführen. Beratung bedeutet, Empfehlungen und Vorschläge für die Vorgehensweise und Inhalt der Beratung vorzulegen. Gleichzeitig ist der Auftraggeber die juristische Person, die über die Durchführung, Annahme von Empfehlungen entscheidet, auch dann, wenn der Auftraggeber aus Sicht des Beraters für ihn nachteilige Entscheidungen trifft.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
1.Nach kostenloser Erstberatung wird bei Auftragszusage eine schriftliche Beratungs-vereinbarung geschlossen, in der der Auftraggeber und Berater individuell die Anzahl und Form der Beratungstermine festlegen. Der Berater hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung und kann die Zahlung über Banküberweisung vornehmen. Sie ist zum jeweiligen Termin im Voraus fällig. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und sind im Beratungsvertrag schriftlich festzuhalten:
Vereinbarte Zahlungsweise:
Ist nichts anderes vereinbart, gilt die Fälligkeit der Rechnungsbetrages zum jeweiligen Termin im Voraus.
Davon abweichende Vereinbarung:
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2.Als Vergütungssätze gelten
• Erstgespräch 20 Minuten 00,00 Euro
• Einzelsitzung mit 60 Minuten 90,00 Euro
• Grundkurs „MPU verstehen“ im Einzel (2+1*) 225,00 Euro
beinhaltet 2stündiges Onlineseminar einzeln und ein Einzeltermin 50 min
• Grundkurs „MPU verstehen“ in der Gruppe (3+1*) 175,00 Euro
Maximal 5 Teilnehmer, 3stündiges Onlineseminar und ein Einzeltermin 50 min
• MPU-Check-up 60min + Vorbereitung 150,00 Euro
Dauer 1,5-2 Stunden.Der Preis gilt nur für einen internen Check-up.
Bei Wunsch nach einem externen Check-up durch eine andere MPU Beratungsstelle
gelten die jeweiligen externen Preise
Die angegebenen Preis sind Endpreise. Gemäß § 19 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
3. Zusatzkosten: Die Einzelgesprächspreise beinhalten zusätzlich anfallende Verwaltungsaufwand von 15 Minuten pro Gesprächstermin in Form von elektronischer Kommunikation wie Telefonate, Emails, soweit diese die Erreichung von Beratungszielen und Erlangung der Fahrerlaubnis zum Thema haben.
Ebenso sind Kosten für Teilnahmebescheinigungen enthalten.
Finden über die 60 Minuten zeitlich längere Termine statt, werden für je 15 min Verlängerung zusätzlich 20,00 Euro in Rechnung gestellt.
In den Preisen sind die reinen Beratungskosten der beauftragten MPU-Beratungsstelle enthalten. Nicht enthalten sind etwaige weitere Kosten wie Kosten für Abstinenzbelege, Rechtsanwaltshonorare oder Kosten der MPU selbst.
6. Terminverhinderung / Entschädigung
Sollte der Auftraggeber an der Wahrnehmung eines Termines verhindert sein, so hat er diese Verhinderung mindestens 2 Tage vor Beginn des vereinbarten Termines mitzuteilen. Ohne rechtzeitige Mitteilung wird ein Entschädigungshonorar von 50% des Preises fällig. Bei Terminen, die auf Wunsch des Auftraggebers kurzfristig terminiert werden (innerhalb von 3 Tagen), wird bei Terminabsage ein Entschädigungshonorar von 70% des Preises fällig. Bei unentschuldigter Nichtterminwahrnehmung wird ein Entschädigungshonorar von 100% des Preises fällig.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden des Beraters nachzuweisen. Dem Berater bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Sollten von Seiten des Beraters vereinbarte Termine umstände- oder krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden, bestehen dafür keine Entgeltansprüche gegenüber dem Auftraggeber. Der Berater hat dann so bald als möglich den Auftraggeber zu informieren und für alternative Beratungstermine zu sorgen.
7. Vertragsdauer und Beendigung
1.Die Vertragslaufzeit bestimmt sich grundsätzlich für den einzelnen Auftraggeber aus der im Beratungsvertrag vereinbarter Ableistung der Anzahl der Beratungsstunden. Die MPU-Beratung Alexander Starke bereitet den Auftraggeber entsprechend der vereinbarten Beratungstermine vor. Im Falle einer erfolgreichen MPU endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2.Der Auftraggeber kann unbenommen der festgelegten Beratungsstunden jederzeit ohne Angabe von Gründen die Beratung beenden.
3. Wenn sich nach Abschluss des Beratervertrages herausstellt, dass aufgrund sich ändernden Sachlage oder falscher, unvollständiger und unwissender Angaben im Aufnahmeformular eine Beratung in größerem Umfang nötig ist als zuvor vereinbart, ist der Berater berechtigt, dem Auftraggeber eine Abänderung des Leistungsangebotes zu unterbreiten. Der Auftraggeber kann zustimmen oder ablehnen. Bei Ablehnung ist ohne eine solche Anpassung das Ziel einer kompetenten und angemessenen Vorbereitung nicht möglich.
Sowohl Berater als auch Auftraggeber sind jederzeit berechtigt, die Beratung einzustellen. Der Auftraggeber schuldet dann dem Berater lediglich die erbrachte Leistung.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für Auftraggeber und Berater unberührt. Als wichtige Gründe zur Kündigung gelten:
- Verweigerung der notwendigen Mitwirkung durch den Auftraggeber
- Feststellung des Beraters nach Annahme des Auftrages, dass ihm zur Erfüllung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt
- Mehrmalige unentschuldigte Nichtwahrnehmung von Terminen
- Der Auftraggeber steht nach subjektiver Wahrnehmung des Beraters während der Beratung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder zeigt Verhaltensauffälligkeiten in Form von Beleidung, Bedrohung oder aggressivem Verhalten
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form (postalisch oder per mail).
5. Sollte der Auftraggeber die MPU nicht bestehen, verlängert sich der Beratungsvertrag nicht automatisch, sondern eine neue Vereinbarung ist dann Voraussetzung für die Fortsetzung der Beratung.
8. Haftung
1. Der Berater gibt keine Zusicherungen oder Garantien ab, dass der Auftraggeber durch Nutzung der Beratungsdienstes die MPU sicher besteht. Einen konkreten Erfolg schuldet der Berater nicht.
2. Der Berater haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit derer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Berater keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Der Berater haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Soweit dem Auftraggeber im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit und Einwilligung in die Datenvereinbarung
Siehe Anlage zum Beratungsvertrag „Datenschutz, Vertraulichkeit und Einwilligung in die Datenverarbeitung“.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird das für den Sitz des Beraters zuständige Amtsgericht benannt und vereinbart.
Einverständniserklärung: Ich habe den Vertrag sorgfältig gelesen und in seinem Inhalt verstanden. Auf Grundlage dieser Beratungsvereinbarung (einschließlich der Information zum Datenschutz und Einwilligung in die Datenverarbeitung) werden die Beratungsleistungen vereinbart. Ich erkläre mich mit der Beratungsvereinbarung einverstanden und werde die anfallenden Kosten für die Beratungsleistungen nach Rechnungsstellung begleichen.
Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung habe ich erhalten.
Neustetten, den __.__.____
MPU-Beratung Alexander Starke
(Berater) (Auftraggeber)
Anlage zum Beratungsvertrag:
Datenschutz, Vertraulichkeit und
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Einwilligung
Ich bin mit der elektronischen Datenverarbeitung einverstanden. Eine Übermittlung meiner Daten an Dritte darf nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung oder wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist, erfolgen. Der Berater ist berechtigt, zum Zwecke fachlich kompetenter Beratungsausübung eine interkollegiale Beratung anonymisiert durchzuführen. Der Auftraggeber erlaubt diesen fachlichen Austausch ausdrücklich.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die MPU-Beratung Alexander Starke, namentlich Alexander Starke (Berater).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art 6 DSGVO
Sämtliche personenbezogenen Daten des Klienten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unter strikter Beachtung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Berater ist berechtigt, ihm vom Auftraggeber überlassene personenbezogene Daten im Rahmen des Erfordernisses der Beraterleistung zu verarbeiten oder Dritte verarbeiten zu lassen.
Zum Zwecke der Dokumentation der Beratung werden die erhobenen Kontaktdaten des Klienten, dessen biografische Anamnesedaten (Herkunftsfamilie, berufliche Daten, aktuelle Situation), Sitzungsaufzeichnungen, Beratungsmaßnahmen und -Ergebnisse in einer Klientenakte sowie digital auf PC datenschutzkonform aufbewahrt.
Darüber hinaus wird die emailadresse sowie emailkorrespondenz des Auftraggebers in einem geschützten emailaccount gespeichert.
Im Rahmen der Videokonferenz wird die emailadresse des Auftraggebers in einer geschützten videokonferenzsoftware der in Deutschland ansässigen Firma ecosero (100% DSGVO konform) zur Terminierung und Einladung aufbewahrt.
1. Es ist dem Berater und dem Auftraggeber nicht erlaubt, Bild- und/oder Tonaufnahmen der MPU-Beratung anzufertigen. Bild- und/oder Tonaufnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
2. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die in Beratung und Vorbereitung ausgehändigten Unterlagen / eventuelle Aufgabenformulare weiterzugeben.
Der Berater bewahrt personenbezogene Daten nur solange auf, wie dies zur Durchführung der Beratung erforderlich ist. Insbesondere Anamneseaufzeichnungen, Gesprächsprotokolle und Aufschriebe werden sofort mit Beendigung der Beratung gelöscht. Zur Verfügung gestellte Unterlagen (bspw. Vorliegende MPU-Gutachten) werden dem Auftraggeber mit Beratungsende unverzüglich ausgehändigt oder zugesandt oder vernichtet. Auch Teilnahmebescheinigungen werden mit Beratungsende nach Aushändigung an den Auftraggeber beim Berater gelöscht.
Soweit der Leistungserbringer gesetzlich dazu verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten länger aufzubewahren, kann diese für längstens zehn Jahre der Fall sein.
Recht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft vom Leistungserbringer über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er kann zudem verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Leistungsnehmer verlangen, dass die personenbezogenen Daten gelöscht, eingeschränkt oder auf Dritte übertragen werden. Soweit die Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt ist, kann sie insoweit widerrufen werden. Darüber hinaus kann Beswchwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden, wenn der Leistungsnehmer der Ansicht ist, dass die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Prof. Dr. Tobias Kerber
Hausanschrift
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Postanschrift
Postfach: 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel: 0711/615541-0 ; Fax: 0711/615541-15
Email: poststelle@lfdi.bwl.de
Einverständniserklärung: Ich habe die Anlage zu Datenschutz, Vertraulichkeit und Einwilligung zur Datenverarbeitung sorgfältig gelesen und habe seinen Inhalt verstanden. Ich erkläre mich mit der Anlage zum Beratungsvertrag einverstanden und willige ein.
Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung und Anlage habe ich erhalten.
Neustetten, den __.__.____
MPU-Beratung Alexander Starke
(Berater) (Auftraggeber)
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